[2020-09-20] Nordkirche Empfehlungen

Die Nordkirche informiert in Bezug auf die Corona-Pandemie auf einer eigens eingerichteten Website: aktuell.nordkirche.de; dort werden laufend die für den Bereich der Nordkirche geltenden Verordnungen präsentiert.

In Bezug auf Kirchenmusik und speziell der Bläserarbeit sind mit Stand vom am 19. Juni und ergänzend 1. Juli 2020 folgende Aspekte der geltenden Möglichkeiten dargestellt:

Anmerkung: die durchgestrichenen Passagen und die Abstandslängen sind so seit 2. September (s. o.) nicht mehr gültig!

  1. … für den Probenbetrieb, Zitat1:
    "In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern dürfen Chöre ihren Proben sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien wieder aufnehmen. In Schleswig-Holstein sind Chorproben in geschlossenen Räumen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Handlungsempfehlung weiterhin untersagt. Chorproben im Freien sind hingegen möglich.
    [...]
    Chorproben Open Air
    Chorproben im Freien sind in allen drei Bundesländern möglich, sofern die jeweiligen weiteren Vorgaben eingehalten werden. Spezifische Empfehlungen für Posaunenchöre:

    • Beim Musizieren mit Blasinstrumenten ist ein Abstand von drei Metern einzuhalten.
    • Bläserchöre mit mehreren Reihen müssen versetzt aufgestellt spielen und die Mitglieder einen Abstand von drei Metern zur nächsten Person einhalten. Der Abstand ist auch von der Leitung einzuhalten.
    • Bläser*innen sollen ihre Instrumente mit Papiertüchern trocknen und letztere anschließend entsorgen.
    • Das Kondenswasser wird individuell aufgefangen (z. B. in einem eigenen Behältnis, in dem ein Tuch liegt) und entsorgt.
    • Buzzing (Mundstück- und Lippensummen) und weitere Übungen (insbesondere Atemübungen), bei denen starke Luftströme in den Raum hinein produziert werden, sind zu vermeiden.
    • Jede*r Bläser*in nutzt ein eigenes Notenpult; ausgenommen sind Angehörige ein- und desselben Hausstandes.
    • Auf spielerische Methoden und Übungen, bei denen es zu Körperkontakten kommt, sollte verzichtet werden.

    Prinzipiell gilt: Die Anzahl der Bläserinnen und Bläser (sei es im Freien oder in Räumen) begrenzt sich nicht durch eine bestimmte vorgegebene Zahl, sondern durch Beachtung der gebotenen Abstände in den räumlichen Gegebenheiten vor Ort."

  2. … für Darbietungen (Aufführungspraxis), Zitat2:
    "Aktivitäten, die mit einer erhöhten Tröpfchenbildung einhergehen (z.B. Singen, Musizieren) sind nur unter Auflagen gestattet. Bei Darbietungen müssen Mindestabstände zwischen den Darsteller*innen (3 m) und zum Publikum (6 m) eingehalten werden.""

1: Handlungsempfehlungen "Kirchliches Leben im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie" (Corona Auflage 3) vom 19. Juni 2020 (PDF) und Anlage 2 — Konkretionen zu den Handlungsempfehlungen für den Bereich Kirchenmusik (PDF, Seite 15f)

2: Handlungsempfehlungen für die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom 1. Juli 2020 (PDF, Seite 4)