[2021-09-20] Veranstaltungen mit 3G-Regel

Ab dem 20. September gelten Lockerungen gemäß der 3G-Regel, d. h. für Geimpfte, Genesene und Getestete. Das Posaunenwerk HH-SH hat dies auf die Situation von Posaunenchören übertragen und in Form der sogenannten Corona-Ampel (→ Link) publiziert.

Für Schleswig-Holstein gilt, Zitat: "Proben von Chören und Ensembles sind wie Veranstaltungen zu betrachten und sind von daher unter Einhaltung der 3G-Regel ohne sonstige Einschränkungen wieder möglich.

Chöre sind bei musikalischen Darbietungen im Gottesdienst von der Pflicht zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit. Es wird jedoch Chören dringend empfohlen, die Anforderungen an 3G (geimpft, genesen oder getestet) zu erfüllen."

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