[2022-02-09] Indoor-Blasen wieder zulässig

Mit dem heutigen Inkraftreten sind nun wieder Indoor-Proben in SH zulässig; der Wortlaut der Landesregelung (→ Link) geht so:

Damit gelten ab Mittwoch, 9. Februar, folgende Änderungen: [...]
Laienchöre dürfen künftig ohne Maske proben und auftreten. Gleichzeitig gilt für die Mitglieder des Chors die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen und getestet, Ausnahmen für geboosterte Personen). Für das Publikum gilt die Maskenpflicht jedoch weiter. In Gottesdiensten muss die Maske beim Gemeindegesang ebenfalls weiterhin getragen werden. Blasmusiker dürfen künftig auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten und Prüfungen wieder musizieren.

Die Maske bleibt also in Innenräumen bei allen nicht-bläserischen Phasen weiterhin unser Begleiter.