[2020-09-04] Landesmusikrat für Innen-Proben

Der Landesmusikrat-SH und andere Musikervereinigungen haben der Landesregierung Ende August im Rahmen einer erfolgreichen Petition ein Hygienekonzept für den Probenbetrieb von Amateursänger-Chören in Räumen vorgelegt; dieses ist in die Neuregelungen eingeflossen, die die Landesregierung am 2. September in Kraft gesetzt hat. Das Konzept erscheint für Bläser-Chöre in weiten Teilen übertragbar zu sein und kann dafür als Leitfaden dienen. Im Detail sind darin folgende Aspekte abgedeckt:

  • Vorausetzungen: Raumlüftung und Raumgröße/Personenzahl
  • Platzierung im Raum: Platznummerierung/Namensschilder, Mindestabstand 2,5 m
  • Anwesenheitsliste: Daten (Datum, Platz, Vorname, Nachname, Handynummer)
  • Probendauer für eine Gruppe: 60 Minuten nicht überschreiten
  • Laufwege: Markierungen, Laufrichtung
  • Chorarbeit: Noten mitbringen, eigenes Material
  • Gesundheit: Desinfektion, Mund- und Nasenschutz auf Wegen, sanitäre Anlagen nur einzeln benutzen, nur eigene Getränke, Fahrgemeinschaften vermeiden, Geselligkeit unterlassen, allgemeines Abstandsgebot 1,5 m

Die Autoren weisen darauf hin, dass eine Gesangsprobe eine riskante Angelegenheit ist; es gelte: Die VERANTWORTUNG jedes Einzelnen ist HOCH!
Festzuhalten bleibt, dass weiterhin Auftritte vor Publikum in Räumen verboten sind!