Seit dem 23. August 2021 gelten in Schleswig-Holstein angepasste Corona-Regeln; es gab nur wenige Änderungen. Posaunenwerk HH-SH schreibt dazu (→ Link), Zitat:
- Masken-Pflicht: Unverändert gilt für Indoor-Proben ... Chorproben inen sind ohne Publikum ohne Maske am Platz möglich. Maskenpflicht auf den Wegen.
- 3G-Regel Es gilt die 3G-Regel für die Teilnahme
- Abstände der Akteure untereinander:
- Die erhöhten Mindestabstände, die ein Hygienekonzept für Sänger und Bläser vorsehen soll (also 1,5 m + x) sind jetzt entfallen. In die FAQ ist diese Änderung noch nicht eingegangen.
- Erhöhte Mindestabstände gelten nach den Erläuterungen nur noch für Veranstaltungen mit Publikum, dort sollen sie angemessen erhöht werden.
- Der Mindestabstand von 1,5 m darf nach §2 unterschritten werden, wenn geeignete physische Barrieren vorhanden sind.
- Veranstalungsform: Chorproben werden nach §5c wie Veranstaltungen mit Sitzungscharakter behandelt.